Schutz gegen Körperschall und Erschütterungen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gültig ab 05.05.2021

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil aller – auch künftiger – Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen HBT-ISOL GmbH, Waldstraße 63 in 13156 Berlin („HBT-ISOL“, „wir“, oder „uns“) und Unternehmern, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Kunden“). Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Bei Komplettlösungen (d.h. Materialverkauf inkl. Dienstleis-tungen wie z.B. Berechnungen, Montage, Qualitätssicherung, Beratung) gelten zudem die ergänzenden Bestimmungen („Ergän-zungen und Angaben zum Leistungsumfang“). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nicht, sofern wir diese nicht ausdrücklich und schriftlich akzeptiert haben.


2. Vertragsschluss und Textformerfordernis

Unsere Angebote sind – sofern nicht anders vermerkt – unverbindlich und freibleibend.
Ein bindendes Angebot unsererseits bedarf der Textform. Es gilt als angenommen, sobald der Kunde in Textform die Annahme erklärt hat.
Die in Textform erklärte Bestellung eines Kunden gilt als verbindli-ches Vertragsangebot und gilt unsererseits als angenommen, wenn wir dem Kunden die Bestellung innerhalb von sieben Arbeitstagen in Textform bestätigen oder die bestellten Produkte versenden. Für den letztgenannten Fall verzichtet der Kunde auf den Zugang der Annahmeerklärung.
Bei telefonischen Bestellungen bestätigen wir dem Kunden die Bestellung in Textform. Widerspricht der Kunde nicht unverzüglich der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Auftragsbestätigung in Textform, so gilt der Vertrag als mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande gekommen.
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen in gleicher Weise der Textform. Dies gilt auch für ein Abgehen von vorstehendem Textformerfordernis.


3. Lieferbedingungen

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind angegebene Lieferfristen oder Fertigstellungstermine unverbindlich.
Wird die Lieferung oder Fertigstellung durch Ereignisse behindert, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern sich verbindlich vereinbarte Lieferfristen oder Fertigstellungstermine um die Dauer dieser Behinderungen.
Schuldnerverzug unsererseits tritt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nicht ohne Mahnung, ein.
Versandfertig gemeldete Produkte sind vom Kunden unverzüglich abzurufen. Geschieht dies nicht, können wir die Produkte auf Kosten des Kunden einlagern.
Die gesetzlichen Bestimmungen des Gläubigerverzugs bleiben unberührt.
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wir organisieren den Transport der Produkte (Schickschuld) nach eigenem Ermessen.
Die Zufahrt zum Abladeort muss bei jeder Witterung auch für schwere Transportfahrzeuge zugänglich sein. Die Abladung hat unverzüglich zu erfolgen und obliegt dem Kunden. Durch Wartezeiten eines Lieferfahrzeuges verursachte Kosten werden dem Kunden als Teil der Versandkosten verrechnet.
Eine Versicherung ist vom Kunden gesondert in Auftrag zu geben und zu vergüten.


4. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, für die Leistung erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
Um eine individuelle und korrekte Berechnung für ein konkretes Projekt zu ermöglichen gilt es insbesondere als erforderlich, dass der Kunde, uns möglichst frühzeitig – wenn möglich bereits vor Vertragsabschluss – über alle für unsere Leistung relevanten Umstände und Besonderheiten des Projekts und über notwendige spezielle Vorkehrungen informiert und diese dokumentiert. Der Kunde ist verpflichtet, uns Zugang zu den erforderlichen Daten zu verschaffen und uns auf Verlangen eine Kontaktperson anzugeben.
Bei Verletzung der Informations- und Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt Ersatz des Mehraufwands sowie im Fall des Annahmeverzugs eine angemessene Entschädigung zu verlangen.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise verstehen sich netto ab HBT-ISOL. In den Preisen nicht inbegriffen sind Bearbeitungs- und Versandkosten, Mehrkosten spezieller Gebindegrößen oder Mindermengenzuschläge. Für Bestellungen mit Netto-Warenwert unter EUR 300.- wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 40.- erhoben. Wir behalten uns das Recht vor, die vereinbarten Preise nach billigem Ermessen neu festzusetzen (§ 315 BGB), wenn seit dem Vertragsschluss eine wesentliche Erhöhung für Rohstoffe und/oder Energie um mehr als 5 % netto eintritt.
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Zahlungen sind in Euro (EUR) ohne Skontoabzüge zu leisten. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Zinsen und Kosten und sodann auf die jeweils älteste Forderung von uns gegenüber dem Kunden angerechnet.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Für Mahnungen nach Verzugseintritt werden pauschale Mahngebühren von € 2,50 pro Mahnung berechnet.
Wir sind berechtigt, bei drohender mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden für weitere Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen oder nur per Nachnahme zu liefern. Als Drohung mangelnder Leistungsfähigkeit gilt es insbesondere, wenn der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung eine vereinbarte Zahlungsfrist überschreitet. Leistet der Kunde – gegebenenfalls nach angemessener Fristsetzung – nicht Vorauszahlung, können wir vom Vertrag zurücktreten. Zudem sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.


6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gegenwärtigen und zukünftigen, nach Vertragsschluss entstandenen Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den Produkten vor.
Der Kunde darf die Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten und / oder veräußern.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich im Falle der Verarbeitung zu beweglichen Sachen auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleiben Eigentumsrechte Dritter bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Werte der Waren.
Für den Fall der Veräußerung tritt der Kunde die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt insgesamt oder im Falle einer vorherigen Verarbeitung in Höhe des Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


7. Mängelansprüche des Kunden

Die Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten nur solche Produkt- oder Werkbeschreibungen, die Gegenstand des Vertrags sind. Aus technischen Spezifikationen und Dokumentationen (Verlegeanleitungen und/oder Einbauvorschriften, bauseitige Voraussetzungen, technisches Datenblatt, Angaben zu den Tragwiderständen, usw.) sowie Abbildungen in Katalogen und Produktbeschreibungen kann keine Beschaffenheitsvereinbarung abgeleitet werden.
Wir setzen eine Verwendung unserer Produkte und Werke nur für die von uns empfohlenen Zwecke und nur in Kombination mit Produkten, die für den Zweck geeignet sind, voraus.
Die Kenntnis der für die Verwendung unserer Produkte oder Leistungen einschlägigen Vorschriften (insb. SIA-Normen, DlN-Normen und Baurecht) sowie die Prüfung etwaiger Vorgaben Dritter (z.B. Planer, Bauherren) ist Sache des Kunden. Im Falle des unsachgemäßen Einbaus oder Verwendung durch den Kunden oder Dritte, der Veränderung der Produkte oder Werke durch den Kunden oder Dritte oder den Einbau von Produkten des Kunden oder Dritter in unsere Produkte gelten die Mängel als hierdurch entstanden. Dem Kunden ist der Beweis des Gegenteils vorbehalten.
Versäumt der Kunde die in Nr. 9 näher beschriebenen Obliegenheiten zur Mängelanzeige, so gilt die Lieferung oder Leistung als genehmigt.
Sofern unsere Produkte oder Leistungen einen Mangel aufweisen, steht uns das Wahlrecht hinsichtlich der Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu.
Das Recht des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Minderung zu verlangen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dem Kunden wird das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen ausschließlich nach Maßgabe der in Nr. 8 nachfolgenden Bestimmung.


8. Sonstige Haftung

Eine Haftung auf Schadensersatz wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Ausgenommen von diesem Ausschluss sind Schadensersatzansprü-che wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind weiterhin auch bei einfacher Fahrlässigkeit Ansprüche auf Ersatz für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch Ansprüche aus der Verletzung einer Garantie oder eines arglistig verschwiegenen Mangels.


9. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Mängelanzeige

Unsere Lieferungen und Leistungen hat der Kunde nach Empfang oder Ablieferung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach deren Aufdeckung zu melden. Als unverzüglich gilt die Meldung, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Meldung genügt.
Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügeobliegenheit hat der Kunde offensichtliche Mängel sowie Falsch- und Minderlieferungen oder -leistungen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Meldung genügt.
Transportschäden oder Verluste hat der Kunde unverzüglich gegen-über dem Transportunternehmen zu rügen und in einem mit diesem gemeinsam errichteten Protokoll festzuhalten.
Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen wegen unerheblicher Abweichungen von der vereinbarten oder sonst geschuldeten Beschaffenheit nicht verweigern.


10. Verjährung

Abweichend von §§ 438 Abs. 1 Nr. 3, 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechts-mängeln ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme.
Für Bauwerke, Baustoffe und Werke, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für Bauwerke besteht, beträgt die Verjährungsfrist abweichend von §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme. Haftet der Kunde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen seinerseits aufgrund eines Mangels gegenüber einem Verbraucher, so finden die gesetzlichen Verjährungsregelungen für den Lieferantenregress entsprechend Anwendung, sofern der Kunde uns bei Vertragsschluss in Textform auf seine Haftung hingewiesen hat.
Die Regelungen zur Verjährungshemmung für den Lieferantenregress sind ausgeschlossen, soweit es sich für den Kunden beim Weiterverkauf nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.


11. Kündigung / Rücktritt

Verzögern sich Lieferung oder Fertigstellung durch Ereignisse behin-dert, die keine Partei zu vertreten hat, um mehr als sechs Wochen, so sind sowohl wir als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag nach erfolgloser Setzung einer Frist von sieben Tagen schriftlich bei der jeweils anderen Partei zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung, sind wir berechtigt, nach erfolgloser Setzung einer Frist von sieben Tagen schriftlich zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Das Kündigungsrecht nach § 648 BGB wird ausgeschlossen.


12. Aufrechnungsverbot / Ausschluss Zurückbehaltungs-recht

Der Kunde ist nur dann berechtigt, eine Zahlung zurückzubehalten oder mit einer Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.


13. Änderung der AGB

Die jeweils aktuelle Fassung der AGBs kann unter: www.hbt-isol.de abgerufen werden. Grundsätzlich gelten diejenigen AGB, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden in Kraft sind. Werden bei laufenden Verträgen die AGB geändert, so teilen wir dies den betroffenen Kunden unter Hinweis auf die nachfolgend beschriebenen Folgen eines unterlassenen Widerspruchs mit. Sofern innerhalb von sieben Arbeitstagen kein Widerspruch gegen die geänderten AGBs erhoben wird, gelten die geänderten AGB als in den Vertrag einbezogen.


14. Datenschutz / Telefonaufzeichnung / Einwilligung

Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, für die Erfüllung des Vertrags sowie zur Pflege der Beziehung zum Kunden benötigt werden, zu. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit in Textform uns gegenüber widerrufen, wodurch die Rechtmäßigkeit der bis zur Verarbeitung erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird. Die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung kann unter: www.hbt-isol.de abgerufen werden.
Der Kunde willigt ein, dass aus Gründen der Qualitätssicherung Telefongespräche im Einzelfall aufgezeichnet werden.


15. Salvatorische Klausel

Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht. Unwirksame Klauseln sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die ihrer rechtlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung möglichst entsprechen. Gleiches gilt, wenn diese AGB eine Lücke aufweisen.


16. Rechtswahl /Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG) werden hiermit explizit ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, Körperschaf-ten des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermö-gen für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz von HBT-ISOL zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.